Die Internetseite des MGV Weißbriach 1877

Bei der JahreshauptversammlungAuch heuer startete der Verein in ein neues Probenjahr mit einer Rückschau auf das letzte Sängerjahr.

So wurde statutengemäß die ordentliche Jahreshauptversammlung für das Jahr 2009 am 14. November 2009 abgehalten. Nachdem die Ämterführer ihre Berichte vorgetragen hatten, gab es in diesem Jahr zwei außergewöhnliche Punkte:
Zunächst galt es die Statuten des MGV Weißbriach 1877 genauer zu formulieren. Der Status des Altsängers wurde konkretisiert. Altsänger wird jemand, wenn er mehr als zehn Jahre ordentliches Mitlgied des MGV ist und nicht vor dem 50. Lebensjahr austritt. Die Regelung für Geburtstagsständchen ist folgende: Ab den 50. Geburtstag singt der MGV bei jedem Dezennium bei allen aktiven Sängern. Bei Sängern die zwischen dem 50. und 60. Jahr ihre aktive Tätigkeit niedergelegt haben wird nachgefragt, ob ein Ständchen überhaupt gewünscht ist. Die Regelung für das Singen bei Begräbnissen ist davon nicht berührt. Bei Begräbnissen wird nach zehn Jahren aktiver Tätigkeit automatisch gesungen. (Dies schließt jedoch nicht aus, dass man auf Wunsch der Familie auch bei kürzer tätigen Mitgliedern singt)
Der zweite wichtige Punkt des Abends war die Neu- und Wiederwahl des Vorstands. Die neue Führungsriege wird wohl einen der jüngsten Vorstande aller gitschtaler Vereine darstellen. Unter dem Punkt Vorstand sind all unsere Funktionäre aufgelistet.
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung wurde noch ein wenig zusammen gesungen und debattiert.

Bilder